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Veranstaltungen, Seminare, Lehrgänge

Lieferantenerklärungen - Bedeutung - Regeln - Konsequenzen


Daten zur Veranstaltung

Freie Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Sabrina Kümmel-Naderer
0661 284-15
Datum: 25. Februar 2025
Kennziffer: Auwi_2025_02
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
Preis: 220,00 € inkl. Lehrmittel
Ort: Industrie- und Handelskammer Fulda

In diesem Seminar werden die materiellen und formellen Regeln für die Ausstellung der Lieferantenerklärung erläutert und anhand von praktischen Beispielen dargestellt. Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf Art und Notwendigkeit der Kumulationsvermerke sowie auf die Besonderheiten der Abkommen mit Kanada und Japan.

Dieses Seminar soll sowohl den Ausstellern als auch den Nutzern dieser Papiere deren Bedeutung näherbringen. Anschaulich werden - auch für nicht exportorientierte Teilnehmer - die zu beachtenden Regeln und Formvorschriften dargestellt.

Änderungen und Neuerungen (z.B. Vereinigtes Königreich, Japan, Übergangsregeln Regionales Übereinkommen -RÜ-) und geltende neue Rechtsgrundlagen werden eingehend besprochen.

Im Bereich "Konsequenzen" wird auf die Risiken und Folgen von Falschausstellungen hingewiesen.

Veranschaulicht durch praktische Beispiele wird ein Prüfungsschema entwickelt und an die Hand gegeben mit dem Fehler vermieden werden können.

Inhalte:

Bedeutung und Risiken von Lieferantenerklärungen

Überprüfung und Rechtsfolgen unrichtiger Erklärungen

Formelle Prüfung und Erstellung der Lieferantenerklärung

- Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung

- Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung

- Lieferantenerklärung mit Kumulationsvermerk

- Ausfertigungsdatum

- rückwirkende Ausstellung

- ektronische Authentisierung

- Ausfüllhinweise

- Besonderheiten Japan / Vereinigtes Königreich / Übergangsregeln RÜ

Methodik der Ursprungsbestimmungen („roter Faden“/ Prüfungsschema)

Materielle Prüfung der Lieferantenerklärung

- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch vollständige Erzeugung

- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch ausreichende Be- und Verarbeitung

- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch bilaterale, multilaterale bzw. paneuropäische und Pan-Euro-Med Kumulation

- Das Regionale Übereinkommen / Übergangsregeln RÜ

- Besonderheiten Japan / Vereinigtes Königreich

Ursprungsregeln und betriebliche Organisation

Verbindliche Ursprungsauskünfte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus außenhandelsorientierten Unternehmen, die mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind bzw. sich in Zukunft damit befassen werden sowie Sachbearbeiter/innen, die Lieferantenerklärungen von Zulieferfirmen anfordern bzw. kontrollieren.

inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen
Volker Martin