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Veranstaltungen, Seminare, Lehrgänge

Warenursprung und Präferenzen


Daten zur Veranstaltung

Freie Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Sabrina Kümmel-Naderer
0661 284-15
Datum: 3. Juni 2025
Kennziffer: Auwi_2025_07
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
Preis: 220,00 €
Ort: Industrie- und Handelskammer Fulda

Sie erfahren, mit welchen Ländern Präferenzabkommen bestehen, wie die Ursprungsregeln aussehen und welche Nachweise zu erfüllen sind.

Im Warenverkehr mit Ländern, mit denen die Europäische Union Präferenz- bzw. Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, ist zur Erlangung der Zollfreiheit bzw. der Vorzugszölle die Vorlage von Präferenznachweisen (EUR1/ A.TR/ Ursprungs- erklärung) notwendig.
Oftmals bestehen aber über die komplizierten Ursprungs- und Präferenzregelungen viele Unklarheiten. Fehlende Kenntnis und falsche Handhabung dieser Bestim-mungen führen zu Fehlern und die sich aus den Handelsabkommen ergebenden Vorteile können nicht genutzt werden.

Inhalt:

Nichtpräferenzieller Ursprung

Präferenzursprung

- Zollunion mit der Türkei
- Präferenzen in Europa
- Übersicht über die geltenden Präferenzabkommen
- Länderlisten
- Präferenzen bei der Einfuhr
- Vorlagefristen

- Anwendung der materiellen Ursprungsregeln

- - Prüfungsschema
- - Fundstellen
- - Vollständige Erzeugung
- - Ausreichende Be- oder Verarbeitung
- - - Einreihung
- - - Listenanwendung / Toleranzen / Besonderheiten / Werte
- - Minimalbehandlung
- - Territorialitätsprinzip
- - draw-back-Verbot
- - Kumulation
- - Regionales Übereinkommen / neue Anlage I
- - Pan-Euro-Med Zone
-- Besonderheiten Kanada /Japan / Vereinigtes Königreich / Neuseeland

- Lieferantenerklärung und Auskunftsblatt
- Vereinfachungen
- Verbindliche Ursprungsauskunft
- Informationsquellen

Mitarbeiter im Bereich Export

Volker Martin