Transparenzregister

Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Freie Plätze vorhanden
Datum: |
26. Juni 2025 |
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Kennziffer: | Recht_2025_03 |
Wochentag: | Donnerstag |
Uhrzeit: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Preis: | kostenlose Veranstaltung |
Ort: |
Industrie- und Handelskammer Fulda |
Raum: |
Industrie- und Handelskammer Fulda
6. OG, Wasserkuppe I + II (601 + 602) |
Das in §§ 18 ff. Geldwäschegesetz geregelte, in 2017 geschaffene Transparenzregister dient der Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten aller juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften und sonstigen Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG (u. a. GmbH, AG, eGbR, KG, OHG, UG, SE, KGaA, Partnerschaftsgesellschaft, e.V., rechtsfähige und u.U. nichtrechtsfähige Stiftung). Eine Eintragung in das Transparenzregister ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Inhaltliche falsche Eintragungen können zudem langwierige Unstimmigkeitsverfahren nach sich ziehen, die bspw. Geschäftsanbahnungen erheblich erschweren können. Die Veranstaltung dient dazu, betroffene Unternehmensleiter für das Thema zu sensibilisieren und über aktuelle Entwicklungen in der Praxis zu berichten.
Hintergrund und Zielsetzung des Transparenzregisters
Problematik „Unstimmigkeitsmeldung“
Aktuelle Entwicklungen
Offene Fragerunde
Problematik „Unstimmigkeitsmeldung“
Aktuelle Entwicklungen
Offene Fragerunde
Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte
Stephan Wübbelsmann