Top

Gewerberechtliche Prüfungen o. Unterrichtungen

Hygieneschulung inklusive Infektionsschutzgesetz


Daten zur Veranstaltung

wenige Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Nicole Niemann
0661 284-24
Datum: 17. Juni 2024
Kennziffer: Gastro_2024_02
Wochentag: Montag
Uhrzeit: 14:00 - 15:30
Gebühr: 30,00 € (laut Gebührenliste)
Ort: Industrie- und Handelskammer Fulda

Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering und weitere Lebensmittelbetriebe müssen in Anlehnung an die Verordnung (EG) 852/2004 jährlich mindestens eine Hygieneschulung sowie alle zwei Jahre eine Wiederholungsbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz absolvieren.

Wenn Sie an dieser Schulung teilnehmen, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen einer regelmäßigen Hygieneschulung. Das Thema klingt zunächst sehr theoretisch. Es geht jedoch um Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb. Hygiene ist nicht alles, aber ohne Hygiene ist alles nichts. In Abwandlung eines bekannten Sprichwortes ist es unser Ziel, dass die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Sie nicht zur lästigen Pflicht wird, sondern Sie großen Nutzen aus ihr ziehen.

Wir langweilen Sie daher nicht mit einer Standardschulung, sondern stellen jährlich ein anderes Thema in den Mittelpunkt. Die Stufe 7 des HACCP Konzeptes gibt für die Lebensmittelunternehmen folgende gesetzlichen Anforderung vor: Auszug „Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind“. Wir besprechen das Thema als Schwerpunkt der Veranstaltungen 2024. Welche lebensmittelrechtlichen Dokumentationen sollten in einem Lebensmittelunternehmen für den Gesetzgeber (der Überwachung) vorliegen? Die wichtigsten Dokumentationen im Überblick.

Inhaltsübersicht

  • Kennenlernen der wichtigsten grundlegenden gesetzlichen Anforderungen
  • HACCP – Die sieben Grundsätze und deren sinnvolle Anwendung und Umsetzung
  • Mehrwert und Chancen eines HACCP-Systems
  • Die Grundlagen der Mikrobiologie
  • Personalhygiene
  • Reinigung und Desinfektion
  • Prävention und Reaktion bei Schädlingen
  • Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
  • Grundlegendes zur Abgabe von Lebensmittel an den örtlichen Einzelhandel

Ziele

  • Sie kennen die wesentlichen Grundgedanken und Forderungen der gültigen Rechtsgrundlagen.
  • Sie können beurteilen, ob Ihr HACCP-System auf dem aktuellen Stand ist und erhalten Informationen, um es gegebenenfalls zu ergänzen.
  • Sie kennen die wichtigsten Elemente der guten Hygienepraxis für Lebensmittel.

Mit Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen einer regelmäßigen Hygieneschulung und erhalten die nach Infektionsschutzgesetz § 43 notwendige Wiederholungsbelehrung.

Achtung! Diese Schulung ersetzt nicht die Bescheinigung über eine Erstbelehrung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Sie kann ausschließlich vom Gesundheitsamt oder einem dafür zugelassenen Arzt erstellt werden.

Bitte denken Sie daran, Ihren Nachweis zum Abstempeln für das Infektionsschutzgesetz mitzubringen.

Alle Mitarbeiter aus Küche und Service von Betrieben der Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering und weiteren Lebensmittelbetrieben sowie deren Vorgesetzte.

Armin Wolf