Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung Hybrid (Online/Präsenz)
Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Freie Plätze vorhanden
Datum: |
19.05. - 28.05.2025 Anmeldeschluss: 18.05.2025 |
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Kennziffer: | AEVO003.25.01 |
Wochentag: | Montag - Freitag |
Uhrzeit: | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Preis: | 590,00 € |
Ort: |
IHK Lahn-Dill (GS Wetzlar) |
Hinweis: |
Die Handlungsfelder 1-4 werden im Zeitraum vom 19.-23. Mai 2025 online vermittelt. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung findet durch individuelle Terminvereinbarung im Zeitraum vom 26.-28. Mai 2025 in Präsenz statt. |
Dieser
Lehrgang bereitet Sie auf die schriftliche und praktische
Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
vor. Für den Besuch des Lehrgangs und für die Zulassung zur
Ausbildereignungsprüfung gibt
es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden.
Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden.
Lerninhalt:
In diesem Lehrgang wird das erforderliche Wissen zur Gestaltung einer systematischen und zielorientierten betrieblichen Ausbildung in folgenden vier Handlungsfeldern vermittelt:
In diesem Lehrgang wird das erforderliche Wissen zur Gestaltung einer systematischen und zielorientierten betrieblichen Ausbildung in folgenden vier Handlungsfeldern vermittelt:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die vier Handlungsfelder werden online vermittelt. Zudem wird die Vorbereitung auf die praktische Prüfung in Präsenz durchgeführt.
Soll
Personen ansprechen, die in ihrem beruflichen Umfeld direkt, unmittelbar
oder in Zukunft mit der Ausbildung betraut sind oder sein werden und
welche die berufs- oder arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen (§ 2
der Ausbildereignungsverordnung).
zzgl. Prüfungsgebühr