Vorbereitungslehrgang Gepr. Industriemeister Fachrichtung Metall Teilzeit
Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
22.04.2025-15.05.2027 Anmeldeschluss: 21.04.2025 |
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Kennziffer: | IMM001.25.01 |
Wochentag: | dienstags, donnerstags. + ca. jeden zweiten Samstag |
Uhrzeit: | dienstags+donnerstags 17:30-20:45 Uhr; samstags 08:00-15:00 Uhr |
Preis: | 6.000,00 € |
Ort: |
IHK Lahn-Dill (GS Wetzlar) |
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/ zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
– Rechtsbewusstes Handeln
– Betriebswirtschaftliches Handeln
– Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und
Planung
– Zusammenarbeit im Betrieb
– Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
– Handlungsbereich Technik: Betriebs-, Fertigungs- und
Montagetechnik
– Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen,
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-,
Umwelt- und Gesundheitsschutz
– Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung,
Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlich oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsgebühr:
Gemäß Gebührenordnung der prüfenden Kammer
Interesseirte an der Fortbildungsprüfung zum/ zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall