Online-Seminar: Die neuen Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens
Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
04.12.2024 |
---|---|
Kennziffer: | AUWI064.24.1 |
Wochentag: | Mittwoch |
Uhrzeit: | 09:00 - 13:00 Uhr |
Preis: |
130,00 €
inkl. Lehrmittel |
Ort: |
Online |
Seit mehr als einem Jahrzehnt stellt die Anlage I zum Regionalen Übereinkommen das zentrale Ursprungsprotokoll für alle Präferenzprüfungen für Länder der Paneuromediterranen Zone dar. Das heißt, bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen (EUR.1/EUR-MED), Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auch für Lieferantenerklärungen ist bei nachfolgenden Ländern nur noch eine einzige Rechtsquelle zu prüfen:
CH, LI, NO, FO, DZ, EG, IL, JO, LB, MA, PS, TN, AL, BA, MK, KO, ME, RS, MD, GE, UA
Im Zuge des Abschlusses neuer, moderner Abkommen mit Südkorea, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und Neuseeland zeigte es sich, dass die Regeln dringend erneuert und vereinfacht werden mussten. Im Zuge mehrjähriger Verhandlungen gelang es der EU jedoch nicht, alle Vertragspartner zu überzeugen und so traten ab 2021 mit der neuen Anlage A zum Regionalen Übereinkommen sog. Übergangsregeln ("Transitional Rules") in Kraft, die von den "Willigen" bereits angewendet werden konnten.
Mit Beschluss Nr. 1/2023 des gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens vom 7. Dezember 2023 ist es jedoch gelungen, die Änderungen als neue Anlage I für alle rechtsbindend zum 1.1.2025 einzuführen.
Was darf erwartet werden:
- vollständige Kumulierung für die meisten Erzeugnisse
- Wegfall der EUR-MED und der Kumulierungsvermerke
- Draw-back Verbot entfällt für die meisten Erzeugnisse
- einfachere Ursprungsregeln
- Streichung kumulativer Anforderungen in den Verarbeitungslisten
- höhere Toleranzen (in der Regel 50% des Ab-Werk-Preises)
- neue zweifache Verarbeitung für Textilien
- Vereinfachung bei chemischen Stoffen
- allgemeine Toleranz erhöht sich auf 15%
- Kalkulation von Durchschnittspreisen bei 'Ab-Werk-Preis' und Wert der 'Vorerzeugnisse ohne Ursprung'
- unmittelbare Beförderung wird durch Nichtmanipulationsregel ersetzt
- Flexiblere Regeln für buchmäßige Trennung
- Option auf 'Registrierter' statt 'Ermächtigter' Ausführer (UE-REX)
- Option auf elektronische Ursprungszeugnisse
Wie wirkt sich das alles auf Ursprungsprüfung, Präferenzkalkulation und Dokumentenerstellung aus?
Was bleibt, was ändert sich, wo sind die Vorteile, welche innerbetrieblichen Abläufe müssen ggf. umgestellt werden?
Anhand von praktischen Beispielen werden die neuen Regeln mit den Teilnehmer/-innen erarbeitet.