Intrahandelsstatistik 2025 - Auf den Punkt gebracht
Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
10.09.2025 |
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Kennziffer: | AUWI057.25.2 |
Wochentag: | Mittwoch |
Uhrzeit: | 08:30 - 16:30 Uhr |
Preis: |
250,00 €
inkl. Lehrmittel |
Ort: |
IHK Lahn-Dill (GS Wetzlar) |
Sie werden:
- die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen
- die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen
- die geforderten Angaben korrekt ermitteln können
- die Zusammenhänge und Unterschieden zwischen "Intrastat" und "Umsatzsteuer" erfahren
- sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden
Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer/-innen neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken. Anhand von Praxisbeispielen mit Musterlösungen werden Sonderfälle verständlich erläutert. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.
Beginnend seit dem Berichtsmonat Januar 2022 haben sich im Bereich der Intrahandels-Meldungen verschiedene Änderungen ergeben. In der Intrastat-Versendungsmeldung sind die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-IdNr.“ des Handelspartners verpflichtend. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.
In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.
Das Seminar ist für Einsteiger und Fortgeschrittene geeignet, da es zunächst die Grundlagen vermittelt und anhand von Fallbeispielen auch Sonder- und Spezialfälle aufzeigt.
Dozentin: Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont - Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt Bonn
Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister