Aktuelle Fragen zum Russland/Belarus-Embargo bzw. zu Russland/Belarus-Sanktionen

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Daten zur Veranstaltung
Freie Plätze vorhanden
Datum: |
04.11.2025 |
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Kennziffer: | AUWI067.25.1 |
Wochentag: | Dienstag |
Uhrzeit: | 09:00 - 13:00 Uhr |
Preis: |
130,00 €
inkl. Lehrmittel |
Ort: |
IHK Lahn-Dill Geschäftsstelle Wetzlar Friedenstr. 2 35578 Wetzlar |
Raum: | Burg Greifenstein |
Ziel des Seminars ist es, die besonders praxisnahen Fragestellungen des Russland-/Belarus-Embargos vertieft kennenzulernen. Hierzu gehören v.a. folgende vier Fragen:
- wann liegen Umgehungsgeschäfte vor, was ist hierbei zu prüfen und wie können sie (zur Vermeidung eines Embargoverstoßes) vermieden werden
- wann Vorschüsse und Anzahlungen nach Russland gezahlt werden dürfen,
- in welchen Fällen die No-Russia-Klausel zwingend ist (und in welcher Form sie umgesetzt werden sollte),
- und wie eine Belarus-Tochter abgewickelt werden sollte
1. Umgehungsgeschäfte: Verhindern der mittelbaren Russland-Lieferung
- Was sind Umgehungsländer?
- Risiko-Maßnahmen, die beim Handel mit Umgehungsländern getroffen werden müssen
- Insbesondere: Der Absicherungsvertrag (und seine Anforderungen)
- Das Nachverfolgen von möglichen Verstößen (Prozess-Anweisungen, Kunden-Schreiben, etc.)
- Fälle, bei denen Anhaltspunkte für einen bedingt vorsätzlichen Embargoverstoß bestehen können
2. Fragen zur No-Russia-Klausel
- Fälle, in denen diese Klausel erforderlich bzw. entbehrlich ist
- Form dieser Klausel (als AGB, als Vertrag, etc.)
3. Fragen zur Rückzahlung von Vorschüssen/Anzahlungen nach Art.11 RU-VO
- Fall: Der Käufer S in Serbien, der seine Anzahlung zurückfordert
- Anzahlungen: zwischen FAQ und Fragen an den EuGH
- Weiterer Fall: Der Überweisungsauftrag an eine Bank und: Over-Compliance von Banken
4. Abwicklung der Belarus-Tochter
- Fall: Der Verkauf der Reparatur-Werkstatt in Belarus
- Anforderungen nach der Belarus-VO und nach Gegensanktionen von Belarus
- Lösung bei einem Asset- oder Share-Deal
5. Ausblick, u.a. zu: Umgang mit Töchtern (Art.8 a RU-VO), Berichtspflicht für Jedermann (Art.6 b RU-VO), zu Einfuhren aus Russland und zu Straftaten
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus den Bereichen Zoll und Export, Zollbeauftragte und Exportkontrollbeauftragte
inkl. Tagungsgetränke
RA PD Dr. Harald Hohmann