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Veranstaltungen, Seminare, Lehrgänge

Aktuelle Fragen zum Russland/Belarus-Embargo bzw. zu Russland/Belarus-Sanktionen


Daten zur Veranstaltung

Freie Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Nathalie Aurin
06441 9448-1620
Datum: 04.11.2025
Kennziffer: AUWI067.25.1
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Preis: 130,00 € inkl. Lehrmittel
Ort: IHK Lahn-Dill
Geschäftsstelle Wetzlar
Friedenstr. 2
35578 Wetzlar
Raum: Burg Greifenstein

Ziel des Seminars ist es, die besonders praxisnahen Fragestellungen des Russland-/Belarus-Embargos vertieft kennenzulernen. Hierzu gehören v.a. folgende vier Fragen:

  • wann liegen Umgehungsgeschäfte vor, was ist hierbei zu prüfen und wie können sie (zur Vermeidung eines Embargoverstoßes) vermieden werden
  • wann Vorschüsse und Anzahlungen nach Russland gezahlt werden dürfen,
  • in welchen Fällen die No-Russia-Klausel zwingend ist (und in welcher Form sie umgesetzt werden sollte),
  • und wie eine Belarus-Tochter abgewickelt werden sollte

 

1. Umgehungsgeschäfte: Verhindern der mittelbaren Russland-Lieferung

  • Was sind Umgehungsländer?
  • Risiko-Maßnahmen, die beim Handel mit Umgehungsländern getroffen werden müssen
  • Insbesondere: Der Absicherungsvertrag (und seine Anforderungen)
  • Das Nachverfolgen von möglichen Verstößen (Prozess-Anweisungen, Kunden-Schreiben, etc.)
  • Fälle, bei denen Anhaltspunkte für einen bedingt vorsätzlichen Embargoverstoß bestehen können

2. Fragen zur No-Russia-Klausel

  • Fälle, in denen diese Klausel erforderlich bzw. entbehrlich ist
  • Form dieser Klausel (als AGB, als Vertrag, etc.)

3. Fragen zur Rückzahlung von Vorschüssen/Anzahlungen nach Art.11 RU-VO

  • Fall: Der Käufer S in Serbien, der seine Anzahlung zurückfordert
  • Anzahlungen: zwischen FAQ und Fragen an den EuGH
  • Weiterer Fall: Der Überweisungsauftrag an eine Bank und: Over-Compliance von Banken

4. Abwicklung der Belarus-Tochter

  • Fall: Der Verkauf der Reparatur-Werkstatt in Belarus
  • Anforderungen nach der Belarus-VO und nach Gegensanktionen von Belarus
  • Lösung bei einem Asset- oder Share-Deal

5. Ausblick, u.a. zu: Umgang mit Töchtern (Art.8 a RU-VO), Berichtspflicht für Jedermann (Art.6 b RU-VO), zu Einfuhren aus Russland und zu Straftaten

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus den Bereichen Zoll und Export, Zollbeauftragte und Exportkontrollbeauftragte
inkl. Tagungsgetränke
RA PD Dr. Harald Hohmann