Recht am Mittag - Posting mit Folgen - Die verhaltensbedingte Kündigung im Kontext von Pflichtverstößen in sozialen Medien

Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
18.11.2025 |
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Kennziffer: | RECHT020.25.1 |
Wochentag: | Dienstag |
Uhrzeit: | 12:00-12:30 |
Preis: | kostenlose Veranstaltung |
Ort: |
Online |
Was einmal gepostet ist, bleibt nicht ohne Folgen ¿ auch arbeitsrechtlich. In diesem Vortrag wird die verhaltensbedingte Kündigung mit besonderem Fokus auf Pflichtverstöße in sozialen Medien beleuchtet. Ob beleidigende Kommentare, rufschädigende Äußerungen oder diskriminierende Inhalte ¿ anhand praxisnaher Fallbeispiele werden die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung aufgezeigt. Der Referent wird ebenfalls noch Tipps für Arbeitgeber parat haben, die auf das Thema Zugangsproblematiken sowie Entwicklung beim Annahmeverzugslohn eingehen.
Zielgruppe:
Der Vortrag richtet sich an alle, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, an Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmervertretungen sowie an alle arbeitsrechtlich Interessierten.
Referent:
Christian Ache, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Unützer | Wagner | Werding Partnergesellschaft mbB)
Technische Voraussetzungen:
Das Online-Seminar findet über Microsoft Teams statt und der Zugangslink wird Ihnen wenige Tage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail zugesandt.
Was einmal gepostet ist, bleibt nicht ohne Folgen ¿ auch arbeitsrechtlich. In diesem Vortrag wird die verhaltensbedingte Kündigung mit besonderem Fokus auf Pflichtverstöße in sozialen Medien beleuchtet. Ob beleidigende Kommentare, rufschädigende Äußerungen oder diskriminierende Inhalte ¿ anhand praxisnaher Fallbeispiele werden die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung aufgezeigt.
Der Vortrag richtet sich an alle, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, an Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmervertretungen sowie an alle arbeitsrechtlich Interessierten.
Der Vortrag richtet sich an alle, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, an Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmervertretungen sowie an alle arbeitsrechtlich Interessierten.