Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und Ihre Sorgfaltspflichten

Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
Do., 13.11.2025 |
---|---|
Kennziffer: | UMW.25.11.13 |
Wochentag: | Donnerstag |
Uhrzeit: | 10:00 - 11:30 Uhr |
Preis: | kostenlose Veranstaltung |
Ort: |
Online |
Hinweis: | In Kooperation mit PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft |
- Welche Unternehmen und Produkte unter die EUDR fallen
- Was bei indirekter Betroffenheit zu beachten ist
- Wie Sie die neuen Sorgfaltspflichten rechtssicher und pragmatisch umsetzen
- Die Schnittstellen zur CSDDD und CSRD
Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kommen auf Unternehmen aufwändige Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Über 350.000 Unternehmen sind in etwa 850 Produktkategorien von der EUDR betroffen.
Nach langwierigen Diskussionen und mehreren Änderungsinitiativen wird die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 Anwendung finden. Wird keine angemessene Sorgfaltspflichtenregelung im Sinne der EUDR umgesetzt, drohen empfindliche Sanktionen, die von Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zu Verkaufsverboten von Produkten reichen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen; faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen.
Was erwartet Sie? Erhalten Sie einen kompakten Überblick über:
- Welche Unternehmen und Produkte unter die EUDR fallen
- Was bei indirekter Betroffenheit zu beachten ist
- Wie Sie die neuen Sorgfaltspflichten rechtssicher und pragmatisch umsetzen
- Die Schnittstellen zur CSDDD und CSRD
Arbeitgeber, Einzelunternehmer/innen, Geschäftsführer/innen, Führungskräfte und Entscheidungsträger/innen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Technische Fachkräfte in gehobenen Positionen
Rechtsanwalt | Manager
Justus Baars (PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft)