Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt! Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Datum: |
13.06.2023 |
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Kennziffer: | RECHT006.23.1 |
Wochentag: | Dienstag |
Uhrzeit: | 10:00 - 11:00 Uhr |
Preis: | kostenlose Veranstaltung |
Ort: |
Online |
Nachdem der Bundesrat dem beschlossenen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes nicht zugestimmt hatte, konnte nun im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird am 2. Juli 2023 in Kraft treten.
Der Kompromiss beinhaltet einige Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung.
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung möchten wir Sie kompakt zum Inhalt und den Auswirkungen darüber informieren.
In der Informationsveranstaltung wird auf folgende Fragestellung eingegangen:
- Für wen gilt das Gesetz?
- Bis wann und wie muss die Umsetzung erfolgen?
Zielgruppe:
Inhaber/innen, Geschäftsführer/innen, Unternehmensjuristen
Referent:
Dr. iur. Maximilian Degenhart, Rechtsanwalt, Compliance Officer (TÜV), Geschäftsführer, Compliance Beratung + Service GmbH
Technische Voraussetzungen:
Das Online-Seminar findet über Microsoft Teams statt und der Zugangslink wird Ihnen zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt.
Gemeinschaftsveranstaltung:
Die Informationsveranstaltung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Industrie- und Handelskammern aus Kassel-Marburg, Limburg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Fulda sowie Lahn-Dill.
In unserer kostenlosen Informationsveranstaltung erläutern wir den Unternehmen, was es bedeutet, wenn das Hinweisgeberschutzgesetz kommt.
Inhaber/innen, Geschäftsführer/innen, Unternehmensjuristen