Glücksspielgewerbe
10 Ergebnisse
Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 21.03.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
wenige Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 25.04.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 23.05.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 27.06.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW | 04.07.2025 - 05.07.2025
Uhrzeit: | Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr + Sa |
Gebühr: |
316,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 29.08.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 19.09.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 10.10.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 07.11.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 05.12.2025
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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