Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
Veranstaltungsziel
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation gemäß § 2Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wird erworben durch
Teilnahme am Unterricht von
- 140 Unterrichtstunden zu 60 Minuten inkl. 10 Fahrstunden (beschleunigte Grundqualifikation) bzw.
- 96 Unterrichtsstunden zu 60 Minuten inkl. 10 Fahrstunden (beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger)
- 35 Unterrichtsstunden zu 60 Minuten inkl. 2,5 Fahrstunden (beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger)
bei einer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Prüfungsgebühr
¿Theoretische Prüfung 120,00 €
¿Theoretische Prüfung Quereinsteiger 110,00 €
¿Theoretische Prüfung Umsteiger 96,00 €
Erst nach Eingang der Anmeldung sowie der Prüfungsgebühr bei der Niederrheinischen IHK wird die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt.
Tragen Sie bitte den Wunschtermin im Bemerkungsfeld der Anmeldung ein.
Inhalt
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
Die uneingeschränkte Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ müssen alle Fahrer*innen im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nachder Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) besitzen, noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr.
Prüfungsdauer: 90 Minuten
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger
Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ können Fahrer*innen ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Omnibusverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr.
Prüfungsdauer: 60 Minuten
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger
Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ können die Fahrer*innen ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr“ besitzen.
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Zielgruppe
Mit der bestandenen Prüfung können Sie bei der zuständigen Behörde den Fahrerqualifikationsnachweis FQN (früher Eintrag 95) beantragen.
Gebühreninfo
120,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation110,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation (Quereinsteiger)
96,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger)
Erst nach Eingang der Prüfungsgebühr und der Kopien des Personalausweises/Reisepasses wird Ihre Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt.
IBAN:DE96350500000201005899
BIC:DUISDE33XXX
Bank:Sparkasse Duisburg
Stichwort: Prüfung beschleunigte Grundqualifikation überwiesen
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHKMercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Daten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Monatg - Freitag
Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
120,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
110,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation (Quereinsteiger)
96,00 € = Prüfung beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger)
Erst nach Eingang der Prüfungsgebühr und der Kopien des Personalausweises/Reisepasses wird Ihre Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt.
IBAN:DE96350500000201005899
BIC:DUISDE33XXX
Bank:Sparkasse Duisburg
Stichwort: Prüfung beschleunigte Grundqualifikation überwiesen
Kontakt
Ernst-Stefan Dören
- 0203 2821-264
- 0203 2821-264
- E-Mail schreiben
- Doeren@Niederrhein.ihk.de