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Veranstaltungsdetails
Kennziffer:
GB_2024 (7622)
Prüfung Gefahrgutbeauftragte
Veranstaltungsziel
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen (§ 3 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV). Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4. ADR/RID/ADN- vom Leiter des Unternehmens,
- von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder
- von einer dem Unternehmen nicht angehörigen Person wahrgenommen werden,
Inhalt
Schulung: Die in den Schulungen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr. Die Schulung zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises umfasst- für den ersten Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten [UE])
- für jeden weiteren Verkehrsträger 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE).
- die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,
- die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste,
- die Verlängerungsprüfung.
Zielgruppe
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist (§ 3 Abs. 3 GbV). Der 5-jährige Schulungsnachweis wird erstmalig nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Grundschulung und nach Bestehen der entsprechenden Prüfung vor der IHK ausgestellt. Die Verlängerung des Schulungsnachweises erfolgt nach Bestehen einer Verlängerungsprüfung. Die Prüfung kann ohne vorhergehende Schlung absolviert werden. Die Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre kann nur innerhalb Gültigkeit die Verkehrsträger unfassen, für die die zu verlängernde Schulungsbescheinigung gilt.Gebühreninfo
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. Die Gebühr beträgt für die Grundprüfung 139,00 € und für die Ergänzungs-/Verlängerungsprüfung 103,00 €. Der angegebene Rechnungsempfänger erhält eine Rechnung.Veranstaltungsort
Niederrheinische IHKMercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Daten und Termine zur Veranstaltung
(Klicken Sie für weitere Informationen und zur Anmeldung auf einen Termin)
vereinbaren Sie bitte den Prüfungstermin am Telefon
0203 2821 249
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHK
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
08:00 Uhr
telefonisch vereinbart (Ø vier Prüfungen im Monat möglich)
telefonisch vereinbart (Ø vier Prüfungen im Monat möglich)
Gebühr
139,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. Die Gebühr beträgt für die Grundprüfung 139,00 € und für die Ergänzungs-/Verlängerungsprüfung 103,00 €. Der angegebene Rechnungsempfänger erhält eine Rechnung.
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. Die Gebühr beträgt für die Grundprüfung 139,00 € und für die Ergänzungs-/Verlängerungsprüfung 103,00 €. Der angegebene Rechnungsempfänger erhält eine Rechnung.
Freie Plätze vorhanden
Kontakt
Jens Wischerhoff
- 0203 2821-249
- 0203 2821-249
- E-Mail schreiben
- Wischerhoff@Niederrhein.ihk.de