Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung
Veranstaltungsziel
Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren
für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung wird am Ende der Veranstaltung ausgeteilt.
Inhalt
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c
der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer
neu in diesem Gewerbe ist, muss seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit
und das Vorliegen eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten
Institution nachweisen sowie seit 2013 auch eine Unterrichtung bei der
Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren.
Zuständig für die
Erlaubniserteilung ist das jeweilige Ordnungsamt.
Von der neuen IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst
betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor
Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem
1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen
Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer
Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur
Unterrichtsteilnahme verpflichtet.
Die Niederrheinische IHK führt
das Unterrichtungsverfahren auch für die IHKs Bochum, Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach durch. Die Zahl der
Teilnehmer ist pro Unterrichtung auf 20 beschränkt.
Inhalte
der Unterrichtung
- Gewerbeordnung
- Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Bundesländer
- Jugend- und Spielerschutz
Zielgruppe
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.
Gebühreninfo
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird eine Gebühr innach der Gebührenordnung erhoben.
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHKMercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Daten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Veranstaltungsort
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Veranstaltungsort
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47051 Duisburg
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Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
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Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Veranstaltungsort
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Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
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Veranstaltungsort
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Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
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Veranstaltungsort
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Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
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Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
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Kontakt
Johanna Ruhnke
- 0203 2821-288
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- E-Mail schreiben
- ruhnke@niederrhein.ihk.de