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SUMMARY:Kombination der Gaststättenunterrichtung und der Lebensmittelhygieneschulung
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DESCRIPTION: Gaststättenunterrichtung\;   Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG muss jeder der eine behördliche Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Schrank- oder Speisewirtschaft beim zuständlichen Gewerbeamt beantragt anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen\, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.   Lebensmittelhygieneschulung:   Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.   In der Schulung werden die erforderlichen–Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.   *Die Schulung ist nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.      Rücktritt\, Nichtteilnahme:     Sofern Sie vor der Abmeldefrist\, eine Woche dem Tag der Unterrichtung\, durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten\, wird keine Teilnahmegebühr bzw -Entgelt erhoben.     Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach der Abmeldefrist bei der IHK eingeht\, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.     Bitte beachten Sie\, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an\, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können. Wir haben hier also rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit! 
LOCATION:Zentrum für Weiterbildung Pirmasens Adam-Müller-Str. 6
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