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SUMMARY:Gaststättenunterrichtung
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DESCRIPTION: Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch–alkoholische Getränke–verabreichen will\, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). –Diese muss anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen\, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.    Bitte lesen Sie sich vor Anmeldung die–Teilnahmebedingungen–aufmerksam durch!   –   Rücktritt\, Nichtteilnahme:    Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie nach Buchung und bis zu 6 Werktage vor der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten\, wird 40% Teilnahmegebühr erhoben.   Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach 5 Werktagen vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht\, oder Sie nicht zur dem Termin erscheinen\, muss die gesamte Gebühr erhoben werden. Bitte beachten Sie\, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an\, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können\; wir haben hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!    – 
LOCATION:Zentrum für Weiterbildung Kaiserslautern Europaallee 14-16\, 67657 Kaiserslautern
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