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SUMMARY:Lebensmittelhygieneschulung gemäß
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DESCRIPTION: Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.   In der Schulung werden die erforderlichen–Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.   *Die Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG und ist auch nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.   –   Rücktritt\, Nichtteilnahme:    Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie nach Buchung und bis zu 6 Werktage vor der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten\, wird 40% Teilnahmegebühr erhoben.   Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach 5 Werktagen vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht\, oder Sie nicht zur dem Termin erscheinen\, muss die gesamte Gebühr erhoben werden. Bitte beachten Sie\, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an\, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können\; wir haben hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!  
LOCATION:Zentrum für Weiterbildung Landau Im Grein 5
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