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Hoheitliche Prüfungen

Anmeldung zur Prüfung "Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln"


Daten zur Veranstaltung

Freie Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Castellana
0621 5904-1511
Datum: 21. Dezember 2023
Kennziffer: 2023_12_21
Wochentag: Donnerstag
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Gebühr: 80,00 € (laut Gebührenliste)
Ort: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Str. 229
Hinweis: Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei großer Nachfrage zusätzliche Prüfungen stattfinden.
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
  • Heilen
  • Lindern
  • Verhüten und Erkennen von Krankheiten
  • Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte.
2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen? Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
  • der Unternehmer,
  • sein Vertreter,
  • Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg besteht.
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.
Prüfungsgebühr

80,00