Anmeldung zur Prüfung "Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln"
Weitere Informationen
Daten zur Veranstaltung
Freie Plätze vorhanden
Datum: |
21. Dezember 2023 |
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Kennziffer: | 2023_12_21 |
Wochentag: | Donnerstag |
Uhrzeit: | 09:00 Uhr |
Gebühr: | 80,00 € (laut Gebührenliste) |
Ort: |
Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Str. 229 |
Hinweis: | Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei großer Nachfrage zusätzliche Prüfungen stattfinden. |
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen? Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
- der Unternehmer,
- sein Vertreter,
- Verkaufspersonal.
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.
Prüfungsgebühr
80,00
80,00