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Gewerberechtliche Prüfungen o. Unterrichtungen

Gaststättenunterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG in Ludwigshafen


Daten zur Veranstaltung

wenige Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Daniela Fürst-Gund
0621 59041521
Datum: 28. Mai 2024
Anmeldeschluss: 14.05.2024
Kennziffer: 2024.05GU
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 9:00 bis 12:30 Uhr
Gebühr: 65,00 € (laut Gebührenliste)
Ort: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Str. 229
Hinweis: nur Alkoholausschank ohne Speisen

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG muss jeder der eine behördliche Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Schrank- oder Speisewirtschaft beim zuständlichen Gewerbeamt beantragt anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.


Rücktritt, Nichtteilnahme:

Sofern Sie vor der Abmeldefrist, eine Woche dem Tag der Unterrichtung, durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr bzw -Entgelt erhoben.

Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach der Abmeldefrist bei der IHK eingeht, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können. Wir haben hier also rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!

  • Gaststättenrecht (Gaststättengesetz, Jugendschutz, Sperrstundenverordnung, Raucherschutz)
  • Hygienerechtliche Anforderungen (Personal-, Betriebs- und Prozesshygiene, Gefahrenanalyse, Eigenkontrollkonzept, Abfallentsorgung und Schädlingsmonitoring)
  • Getränkeschankanlagenrecht
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Zusatzstoffkennzeichnung, Allergene
  • Wettbewerbsrecht
  • Preisauszeichnungen

Grundsätzlich muss derjenige, der einen Gaststättenbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung betreiben will und Alkohol ausschenken möchte, den Unterrichtungsnachweis erbringen.

Wird die Gaststätte o.ä. mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Unterrichtungsnachweis vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.

Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe sind ebenfalls freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.
Die Rechnung erhalten Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung per Post.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.