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Gewerberechtliche Prüfungen o. Unterrichtungen

Kombination der Gaststättenunterrichtung und der Lebensmittelhygieneschulung in Ludwigshafen


Daten zur Veranstaltung

Freie Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Daniela Fürst-Gund
0621 59041521
Datum: 28. Mai 2024
Anmeldeschluss: 14.05.2024
Kennziffer: 2024.05Kombi
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 9:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 140,00 € (laut Gebührenliste)
Ort: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Str. 229
Hinweis: Alkoholausschank mit Speisen

Gaststättenunterrichtung;

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG muss jeder der eine behördliche Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Schrank- oder Speisewirtschaft beim zuständlichen Gewerbeamt beantragt anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.

Lebensmittelhygieneschulung:

Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.

In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.

*Die Schulung ist nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.

Rücktritt, Nichtteilnahme:

Sofern Sie vor der Abmeldefrist, eine Woche dem Tag der Unterrichtung, durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr bzw -Entgelt erhoben.

Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach der Abmeldefrist bei der IHK eingeht, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können. Wir haben hier also rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!

Gaststättenunterrichtung:

  • Gaststättenrecht (Gaststättengesetz, Jugendschutz, Sperrstundenverordnung, Raucherschutz)
  • Hygienerechtliche Anforderungen (Personal-, Betriebs- und Prozesshygiene, Gefahrenanalyse, Eigenkontrollkonzept, Abfallentsorgung und Schädlingsmonitoring)
  • Getränkeschankanlagenrecht
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Zusatzstoffkennzeichnung, Allergene
  • Wettbewerbsrecht
  • Preisauszeichnungen

Lebensmittelhygieneschulung:

  • Allgemeine Regelungen des Lebensmittelrechts (Organisation der Lebensmittelüberwachung, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten, Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen)
  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene (Allgemeine Grundsätze der Mikrobiologie, Lebensmittel tierischer Herkunft, leicht verderbliche Lebensmittel, lebensmittelbedingte Erkrankungen)
  • Personalschulungen und betriebliche Eigenkontrolle (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte, Wareneingangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Speiseresteentsorgung, Temparaturüberwachung, Schädlingsbekämpfung)
  • Kennzeichnungsvorschriften
  • Getränkeschankanlagen

 

Gaststättenunterrichtung:
Grundsätzlich muss derjenige, der einen Gaststättenbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung betreiben will und Alkohol ausschenken möchte, den Unterrichtungsnachweis erbringen.

Wird die Gaststätte o.ä. mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Unterrichtungsnachweis vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.

Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe sind ebenfalls freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu. Lebensmittelhygieneschulung:
Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung gemäß § 4LMHV oder VO (EG) Nr. 852/2004 über entsprechende Fachkenntnisse in den Sachgebieten verfügen.

Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.

Deutsche Sprachkenntnisse sind für diese Unterrichtungen unbedingt erforderlich.

65,00 Euro Gebühr für die Gaststättenunterrichtung und 75,00 Euro ermäßigtes Entgelt der Lebensmittelhygieneschulung bei Teilnahme an der Kombination. Die Rechnung erhalten Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung per Post.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.