Top

Gewerberechtliche Prüfungen o. Unterrichtungen

Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 in Ludwigshafen


Daten zur Veranstaltung

wenige Plätze vorhanden

Ansprechpartner*in:

Daniela Fürst-Gund
0621 59041521
Datum: 28. Mai 2024
Anmeldeschluss: 14.05.2024
Kennziffer: 2024.05LM
Wochentag: Dienstag
Uhrzeit: 9:30 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 100,00 € (laut Gebührenliste)
Ort: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Str. 229
Hinweis: nur Speisen ohne Alkoholausschank

Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.

In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.

*Die Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG und ist auch nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.

Rücktritt, Nichtteilnahme:

Sofern Sie vor der Abmeldefrist, eine Woche dem Tag der Unterrichtung, durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr bzw -Entgelt erhoben.

Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach der Abmeldefrist bei der IHK eingeht, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können. Wir haben hier also rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!

  • Allgemeine Regelungen des Lebensmittelrechts (Organisation der Lebensmittelüberwachung, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten, Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen)
  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene (Allgemeine Grundsätze der Mikrobiologie, Lebensmittel tierischer Herkunft, leicht verderbliche Lebensmittel, lebensmittelbedingte Erkrankungen)
  • Personalschulungen und betriebliche Eigenkontrolle (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte, Wareneingangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Speiseresteentsorgung, Temparaturüberwachung, Schädlingsbekämpfung)
  • Kennzeichnungsvorschriften
  • Getränkeschankanlagen

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 über entsprechende Fachkenntnisse in den Sachgebieten verfügen.

Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.

Deutsche Sprachkenntnisse sind für diese Unterrichtung unbedingt erforderlich.

Die Rechnung erhalten Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung per Post.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.