Test-Veranstaltung: Bitte nicht anmelden! Kombination der Gaststättenunterrichtung und der
                                                    
                            Lebensmittelhygieneschulung in Kaiserslautern
                                            
                    
                                                
                    
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Gaststättenunterrichtung;
 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG muss jeder der eine behördliche Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Schrank- oder Speisewirtschaft beim zuständlichen Gewerbeamt beantragt anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten. 
  
Lebensmittelhygieneschulung:
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.
In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.
*Die Schulung ist nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.
Rücktritt, Nichtteilnahme:
- Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie nach Buchung und bis zu 6 Werktage vor der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird 40% Teilnahmegebühr erhoben.
 - Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach 5 Werktagen vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht, oder Sie nicht zur dem Termin erscheinen, muss die gesamte Gebühr erhoben werden. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können; wir haben hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!
 
Inhalt
Gaststättenunterrichtung:
- Gaststättenrecht (Gaststättengesetz, Jugendschutz, Sperrstundenverordnung, Raucherschutz)
 - Hygienerechtliche Anforderungen (Personal-, Betriebs- und Prozesshygiene, Gefahrenanalyse, Eigenkontrollkonzept, Abfallentsorgung und Schädlingsmonitoring)
 - Getränkeschankanlagenrecht
 - Kennzeichnung von Lebensmitteln
 - Zusatzstoffkennzeichnung, Allergene
 - Wettbewerbsrecht
 - Preisauszeichnungen
 
Lebensmittelhygieneschulung:
- Allgemeine Regelungen des Lebensmittelrechts (Organisation der Lebensmittelüberwachung, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten, Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen)
 - Grundlagen der Lebensmittelhygiene (Allgemeine Grundsätze der Mikrobiologie, Lebensmittel tierischer Herkunft, leicht verderbliche Lebensmittel, lebensmittelbedingte Erkrankungen)
 - Personalschulungen und betriebliche Eigenkontrolle (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte, Wareneingangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Speiseresteentsorgung, Temparaturüberwachung, Schädlingsbekämpfung)
 - Kennzeichnungsvorschriften
 - Getränkeschankanlagen
 
Zielgruppe
       Gaststättenunterrichtung:
Grundsätzlich muss derjenige,        der einen Gaststättenbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung        betreiben will und Alkohol ausschenken möchte, den        Unterrichtungsnachweis erbringen.     
       Wird die Gaststätte o.ä. mittels eines Stellvertreters geführt, muss        eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss        den Unterrichtungsnachweis vorlegen können bzw. an der Unterrichtung        teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss        entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den        Unterrichtungsnachweis vorlegen.
     
Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung gemäß § 4LMHV oder VO (EG) Nr. 852/2004 über entsprechende Fachkenntnisse in den Sachgebieten verfügen.
Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.
Deutsche Sprachkenntnisse sind für diese Unterrichtungen unbedingt erforderlich.
Gebühreninfo
Gebühr: 175 € (gem. IHK-Gebührentarif)100,00 Euro Gebühr für die Gaststättenunterrichtung und 75,00 Euro ermäßigtes Entgelt der Lebensmittelhygieneschulung bei Teilnahme an der Kombination. Die Rechnung erhalten Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
Veranstaltungsort
Zentrum für Weiterbildung Kaiserslautern Europaallee 14-1667657 Kaiserslautern
Daten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
67657 Kaiserslautern
Raum:
Industrie- und Handelskammer
DLZ Kaiserslautern, Saal 1
Gebühr
(gem. IHK-Gebührentarif)
100,00 Euro Gebühr für die Gaststättenunterrichtung und 75,00 Euro ermäßigtes Entgelt der Lebensmittelhygieneschulung bei Teilnahme an der Kombination. Die Rechnung erhalten Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
Kontakt
Daniela Fürst-Gund
- 0621 5904 1521
 - 0621 5904 1521
 - E-Mail schreiben
 - daniela.fuerst-gund@pfalz.ihk24.de