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SUMMARY:Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO
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DESCRIPTION: Für alle Tätigkeiten\, die nicht der verpflichtenden–Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung–unterliegen\, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung.–Durchführungsbestimmungen und weitere Details sind in der–Bewachungsverordnung–geregelt (gesetzliche Grundlage ist § 34a Gewerbeordnung). Die Unterrichtung muss jeder nachweisen der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt. Die–Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung für Arbeitnehmer–ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen.    – 
LOCATION:IHK Potsdam\, Breite Str. 2 a - c\, 14467 Potsdam
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