Geprüfter Hundefachwirt / Geprüfte Hundefachwirtin (IHK)
Veranstaltungsziel
Die Absolventen der Höheren Berufsbildung sind branchenspezifische "Generalisten", die sich mit einem breiten und vertieften Wissen in ihrer Branche auskennen. „Hundefachwirte IHK“ sind qualifizierte Branchenspezialisten, Sachverständige und Gutachter, die Zusammenhänge, gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten und gesellschaftspolitische Verantwortlichkeiten erkennen und beurteilen können. Die Teilnehmer erwerben die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, einen Betrieb in einem Dienstleistungsbereich der Hundewirtschaft selbständig zu führen und die damit verbundenen Sach-, Organisations-, Ausbildungs- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Wissensvermittlung umfasst die betrieblichen Funktionsfelder eines Hundefachwirtes (IHK) unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens sowie des Tierschutzes.
Inhalt
Wirtschaftsbezogene Qualifikation (280 UE)
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung
Handlungsfeldübergreifende Qualifikation (424 UE)
5. Dienstleister in der Tierwirtschaft
6. Neurophysiologie/Ethologie
7. Lernbiologie und Verhaltensanalyse
8. Professionelle Herangehensweise an Problemverhalten
9. Kommunikationskompetenzen
10. Marketing
Zielgruppe
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger, Tierarzthelferin,Pferdewirt und danach mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes IHK Zertifikat als „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK“ und danach mindestens eine zweijährige Berufspraxis nachweist,
3. über den Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 und § 11 Abs. 1 Buchstabe 8f Tierschutzgesetz verfügt oder
4. Berufspraxis im Bereich Veterinärmedizin, mit Schwerpunkt Kleintier (insbesondere Hunde) erworben hat und durch qualifizierte Arbeitszeugnisse/Referenzen nachweisen kann.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss im Bereich der Hundewirtschaft erworben sein und wesentliche Bezüge zu den
Aufgaben eines „Hundefachwirt (IHK) / Hundefachwirtin (IHK)“ gemäß § 1 Absatz 2 haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preisinfo
(zzgl. Prüfungsgebühren)(Nutzen Sie die Förderung nach AFBG!)
Veranstaltungsort
IHK PotsdamBreite Str. 2 a - c
14467 Potsdam
Daten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Breite Str. 2 a - c
14467 Potsdam
Veranstaltungsdauer
Montag bis Freitag, ggf. Samstag
Preis
inkl. Lehrmittel
(zzgl. Prüfungsgebühren)
(Nutzen Sie die Förderung nach AFBG!)
Kontakt
Sven Fischer
- 0331 2786-273
- 0331 2786-273
- E-Mail schreiben
- sven.fischer@ihk-potsdam.de