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Hoheitliche Prüfungen


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23 Ergebnisse

Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) November 2027 Stralsund | 02. November 2027 Stralsund

Uhrzeit: Die Uhrzeit erhalten Sie mit der Einladung per Post.
Wochentag: Dienstag
Gebühr: 170,00 € (gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Ansprechpartner*in:
Anke Beuning
Hinweis: Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten bis vierten Woche des Monats statt.
Freie Plätze vorhanden

Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) Dezember 2027 Rostock | 30. November 2027 Rostock

Uhrzeit: Die Uhrzeit erhalten Sie mit der Einladung per Post.
Wochentag: Dienstag
Gebühr: 170,00 € (gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Ansprechpartner*in:
Maik Roß
Hinweis: Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten bis vierten Woche des Monats statt.
Freie Plätze vorhanden

Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) Dezember 2027 Stralsund | 07. Dezember 2027 Stralsund

Uhrzeit: Die Uhrzeit erhalten Sie mit der Einladung per Post.
Wochentag: Dienstag
Gebühr: 170,00 € (gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Ansprechpartner*in:
Anke Beuning
Hinweis: Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten bis vierten Woche des Monats statt.
Freie Plätze vorhanden