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Veranstaltungsdetails
Kennziffer:
SKBG2610 (261)
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe §34a Oktober 2026
Veranstaltungsziel
Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die dort genannten Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.Inhalt
Die Prüfungssprache ist deutsch und wird am PC durchgeführt. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen (15 Minuten je Prüfling) Teil. Mündlich können bis zu drei Personen gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Teilnehmer sowohl den schriftlichen als auch den mündliche Prüfungsteil bestehen. Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Bei Nichtbestehen können die einzelnen Prüfungsteile wiederholt werden. Der mündliche Prüfungsteil muss innerhalb von zwei Jahren ab Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils bestanden sein. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.Zielgruppe
Zielgruppe: Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe Für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen),
Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandelsdetektive),
Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
Personen in leitender Funktion, wenn sie für die
Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (Flüchtlingsunterkünfte), oder die
Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen zuständig sind.
Darüber hinaus müssen auch Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer) die Sachkundeprüfung nachweisen. (Hinweis: Die 80-stündige Unterrichtung für Gewerbetreibende gibt es seit dem 01.12.2016 nicht mehr.)
Gebühreninfo
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.Veranstaltungsort
IHK zu RostockErnst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Daten und Termine zur Veranstaltung
(Klicken Sie für weitere Informationen und zur Anmeldung auf einen Termin)
15. - 16. Oktober 2026
Veranstaltungsort
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Raum:
IHK zu Rostock Saal Mecklenburg-Vorpommern
Haus 1, 2.OG
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Raum:
IHK zu Rostock Saal Mecklenburg-Vorpommern
Haus 1, 2.OG
Veranstaltungsdauer
09:00 Uhr
Donnerstag - Freitag
Donnerstag - Freitag
Gebühr
150,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
(gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Freie Plätze vorhanden
Anmeldeschluss: 28.09.2026
Hinweis: Die mündliche Prüfung findet am Folgetag statt. Die Uhrzeit wird nach Bestehen der schriftlichen Prüfung bekanntgegeben.
Kontakt
Tatjana Zahn
- E-Mail schreiben
- bewachung@rostock.ihk.de