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Veranstaltungsdetails
Kennziffer:
UBG2602 (263)
Unterrichtung im Beachungsgewerbe nach §34a Februar 2026
Veranstaltungsziel
Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Durchführungsbestimmungen und weitere Details sind in der Bewachungsverordnung geregelt (gesetzliche Grundlage ist § 34a).Die Unterrichtung muss jeder nachweisen der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt.
Die Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen.
Inhalt
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift
- Umgang mit Menschen
- Interkulturelle Kompetenzen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen
- Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen liegen (§6 BewachV). Die IHK behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmenden mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen den Unterricht zu versagen. Sofern die IHK Zweifel an den erforderlichen Sprachkenntnissen hat, kann sie die Vorlage eines B1-Zetifikates des Goethe-Instituts velangen.
- Die Identität muss durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegt werden. (Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG,geregelt.)
- Die Anmeldung für die Unterrichtung nach §34a Gewerbeordnung ist nur für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im IHK Bezirk Westbrandenburg möglich. Die Rechnungslegung erfolgt ausnahmslos an die Privatanschrift der angemeldeten Person.
- Nach jedem Sachgebiet erfolgt eine schriftliche Leistungskontrolle in deutscher Sprache. Die Leistungstests müssen erfolgreich absolviert werden.
- Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Verspätungen und Fehlzeiten sind nicht zulässig.
Zuständigkeit
Die Teilnahme ist nur für Personen möglich, welche im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Potsdam wohnhaft sind oder arbeiten. Die IHK behält sich eine Prüfung und die Nachforderung von entsprechenden Nachweisen nach der Anmeldung vor.
Ihre zuständige IHK finden Sie hier: IHK-Finder
Zielgruppe
Zielgruppe sind Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach §34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung benötigen, die nur eine Industrie- und Handelskammer durchführen darf (gemäß Bewachungsverordnung).Gebühreninfo
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.Veranstaltungsort
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 33418059 Rostock
Daten und Termine zur Veranstaltung
(Klicken Sie für weitere Informationen und zur Anmeldung auf einen Termin)
02. - 06. Februar 2026
Veranstaltungsort
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334
18059 Rostock
Raum:
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock
GmbH
18059 Rostock
Raum:
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock
GmbH
Veranstaltungsdauer
täglich 08:00 - 16:00 Uhr
Montag - Freitag
Montag - Freitag
Gebühr
330,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
(gem. IHK-Gebührentarif)
Laut Gebührentarif der IHK zu Rostock bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen, bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern. Bleibt der Prüfling der Prüfung aus wichtigem Grund fern (z. B. Krankheit) oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 %. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
Freie Plätze vorhanden
Anmeldeschluss: 15.01.2026
Hinweis: Die endgültige Bestätigung zu Teilnahme erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen (Sprachnachweis; Ausweisdokument) per Post.
Kontakt
Tatjana Zahn
- E-Mail schreiben
- bewachung@rostock.ihk.de