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SUMMARY:Gaststättenunterrichtung nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg
DTSTAMP:20260317T113000Z
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DESCRIPTION: Nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg muss jede gastgewerbetreibende Person bei der Gewerbeanzeige eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorlegen\, mit der sie nachweist\, dass sie über die für eine eigenverantwortliche Ausübung des Gaststättengewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden ist. Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts zu verstehen\, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden\, Täuschung und Irreführung bezwecken. Es wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzen\, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Dies ist Voraussetzung\, weil der Gewerbetreibende täglich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Er muss wissen wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.   Anmeldeschluss ist fünf Werktage vor der jeweiligen Unterrichtung! 
LOCATION:IHK Bodensee-Oberschwaben
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