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SUMMARY:Verantwortung\, Pflichten und Delegation in der Ladungssicherung gem. § 130 OWiG
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DESCRIPTION: Der Unternehmer hat für eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur zu sorgen. Dies betrifft auch den Bereich der Verladung und die Ladungssicherung. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind jedoch die Verpflichtungen des Unternehmers so umfangreich\, dass er nicht mehr in der Lage ist\, allen Pflichten selbst nachzukommen. Er ist daher berechtigt\, Aufgaben auf zuverlässige und fachkundige Personen der nächsten Führungsebene zu übertragen. 
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