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SUMMARY:Grundlagen: Erwerb d. Fachkunde gemäß EfbV/AbfAEV sowie für Abfallbeauftragte
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DESCRIPTION: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59\, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt\, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein\, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse\, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt - 
LOCATION:IHK Bodensee-Oberschwaben
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