Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Veranstaltungsziel
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten sind, so zu befähigen, dass sie mit den entsprechenden Rechten, Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Gemäß §34a der GewO i. V. mit §§ 1 – 5, 17 der BewachV führt die IHK das Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe durch, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden. Die von der IHK ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme dient als Nachweis dafür, dass die unterrichtete Person mit den für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut ist.
Inhalt
- Sachgebiet Recht einschließl. vertiefende Wissensvermittlung im Bereich der Eingriffsrechte zur Optimierung der Handlungskompetenz mit Übungen und Hinweisen zur aktuellen Rechtsprechung. Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht/Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf-/Strafverfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
- Sachgebiet Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Sachgebiet Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Sachgebiet Grundzüge der Sicherheitstechnik
Erfolgreiche Teilnahme: Die Unterrichtung erfolgt mündlich, was bei den Teilnehmern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse voraussetzt. Die Bewachungsverordnung gibt in § 6 Absatz 1 S. 2 vor: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.“ Diese Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse ergeben sich zwingend aus dem komplizierten Unterrichtsstoff, der von Dozenten vermittelt wird und daher von den Teilnehmern verstanden werden muss. Das sprachliche Verstehen ist zunächst Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen der Unterrichtung und für einen aktiven Dialog zwischen den Dozenten und Unterrichtungsteilnehmern. Wenn die IHK sich überzeugt hat, insbesondere durch diesen aktiven Dialog sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen, dass der Teilnehmer mit den vermittelten Inhalten und Bedingungen vertraut ist, stellt sie die Bescheinigung aus. Das geforderte Sprachkompetenzniveau ist also als Mindestanforderung zu sehen und stellt keine Garantie für den Erhalt der Bescheinigung dar.
Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung ist die Gebühr zu zahlen, auch wenn keine Bescheinigung erteilt wird.
Hinweis: Für eine Tätigkeit als Selbständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter, und für Angestellte, die mit der Durchführung folgender Tätigkeiten beschäftigt werden, ist - anstelle der Unterrichtung - grundsätzl. der Nachweis einer vor der IHK erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich. Nachzuweisen sind umfassendere Kenntnisse:
- Kontrollgänge im öffentl. Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachungen in leitender Funktion: von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts-/Flüchtlingsunterkünften, zugangsgeschützen Großveranstaltungen.
Veranstaltungsort
IHK Bodensee-OberschwabenDaten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo - Fr
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo - Fr
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo - Fr
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo - Fr
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo - Fr
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Kontakt
Yasmine Kayabasli
- 0751 409145
- 0751 409145
- E-Mail schreiben
- kayabasli@weingarten.ihk.de