Lebensmittelhygieneschulung
Veranstaltungsziel
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlagen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter* vor.
Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel entscheidend. Ein Betrieb der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können. Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg.
In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.
*Die Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG und ist auch nicht mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.
Anmeldeschluss ist fünf Werktage vor dem jeweiligen Seminar!
Inhalt
- Allgemeine Regelungen des Lebensmittelrechts (Organisation der Lebensmittelüberwachung, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten, Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen)
- Grundlagen der Lebensmittelhygiene (Allgemeine Grundsätze der Mikrobiologie, Lebensmittel tierischer Herkunft, leicht verderbliche Lebensmittel, lebensmittelbedingte Erkrankungen)
- Personalschulungen und betriebliche Eigenkontrolle (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte, Wareneingangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Speiseresteentsorgung, Temparaturüberwachung, Schädlingsbekämpfung)
- Kennzeichnungsvorschriften
- Getränkeschankanlagen
Zielgruppe
Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 über entsprechende Fachkenntnisse in den Sachgebieten verfügen.
Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.
Deutsche Sprachkenntnisse sind für diese Unterrichtung unbedingt erforderlich.
Dozent
Eva HellmondVeranstaltungsort
IHK Bodensee-OberschwabenDaten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Preis
inkl. Lehrmittel
Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro.
Das Seminarentgelt muss im Voraus entrichtet werden.
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Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro.
Das Seminarentgelt muss im Voraus entrichtet werden.
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Das Seminarentgelt muss im Voraus entrichtet werden.
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Das Seminarentgelt muss im Voraus entrichtet werden.
Kontakt
Elisabeth Brückner
- 0751 409-208
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- E-Mail schreiben
- brueckner@weingarten.ihk.de