Fortbildung gemäß EfbV/AbfAEV sowie Abfallbeauftragte gemäß AbfBeauftrV
Veranstaltungsziel
Das Abfallrecht unterliegt zahlreichen Rechtsvorschriften und stetiger
Weiterentwicklung. Die neue Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb
für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an
einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfbeauftrV.
Nach
EfbV und AbfAEV gilt dies in gleicher Weise für leitende Personen im
Entsorgungsfachbetrieb bzw. in Betrieben nach Abfall Anzeige- und
Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Erwerben Sie aktuelles Wissen über die
Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.
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Staatlich anerkannt -
Inhalt
- Neuerungen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Neuerungen bei den aufgrund des KrWG ergangenen Rechtsverordnungen
- Die neue Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall – Pflichten und Rechte
- Einführung in die neue Gewerbeabfallverordnung
- Anforderungen der TRGS 520 für Sammelstellen gefährlicher Abfälle
- Neuerungen bzw. Änderungen im Gefahrstoffrecht
- Wesentliche Änderungen im Gefahrgutrecht
- Die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (AwSV)
Zielgruppe
Personen, aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich (u.
a. Krankenhäuser und Klinken), die zum Abfallbeauftragten bestellt
werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen
zuständig sind.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme und
den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis der Fachkunde
gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV und/oder Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1
Nr. 3 EfbV und/oder Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV.
Veranstaltungsort
IHK Bodensee-OberschwabenDaten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo, Di
Preis
inkl. Lehrmittel
und Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro/Tag.
Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer
Mo, Di
Preis
und Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro/Tag.
Kontakt
Florian Gruhn
- 0751 409-191
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- E-Mail schreiben
- gruhn@weingarten.ihk.de