Gaststättenunterrichtung nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg
Veranstaltungsziel
Nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg muss jede gastgewerbetreibende Person bei der Gewerbeanzeige eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorlegen, mit der sie nachweist, dass sie über die für eine eigenverantwortliche Ausübung des Gaststättengewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden ist.
Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Es wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen.
Dies ist Voraussetzung, weil der Gewerbetreibende täglich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Er muss wissen wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.
Anmeldeschluss ist fünf Werktage vor der jeweiligen Unterrichtung!
Inhalt
Themeninhalte gemäß der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums, u. a.:
- Wesentliche Inhalte des Gaststättenrechts
- Hygienerechtliche Anforderungen an Gaststättenbetriebe und vergleichbare Einrichtungen
- Getränkeschankanlagenrecht
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen, Allergenen
- Wettbewerbsrecht
- Preisauszeichungen
- Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln tierischer Herkunft
Zielgruppe
Die Gaststättenunterrichtung benötigt seit 1. Januar 2026 jede gastgewerbetreibende Person - unabhängig von der Tatsache ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht.
Eine Teilnahmepflicht besteht für Personen, die ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung einen gastronomischen Betrieb eröffnen wollen oder im Rahmen der Gewerbeanzeige eine gastgewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten. Stellvertretende Betriebsleitungen benötigen ebenfalls eine Gaststättenunterrichtung, sofern sie dauerhaft mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen betraut sind.
Ausnahmen von der Nachweispflicht nach Absatz 1 bestehen für gastgewerbetreibende Personen, die bei der Gewerbeanzeige nach § 2 Absatz 1 nachweisen, dass sie eine wissenschaftliche oder berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, wenn zu den Prüfungsgegenständen die Grundzüge der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gehören. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Abschlusszeugnisses.
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterrichtungsverfahren sind deutsche Sprachkenntnisse unbedingt erforderlich! Wir empfehlen Sprachniveau B1. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Für Teilnehmer ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse werden gesonderte Termine angeboten, zu denen ein Dolmetscher mitgebracht werden kann.
Dozent
Armin SchöllhornVeranstaltungsort
IHK Bodensee-OberschwabenDaten und Termine zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Raum:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Veranstaltungsort
Raum:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Veranstaltungsort
Raum:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Veranstaltungsort
Raum:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Veranstaltungsort
Raum:
Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Dozenten
Veranstaltungsdauer
Gebühr
inkl. Prüfungsmittel
(gem. IHK-Gebührentarif)
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Kontakt
Elisabeth Brückner
- 0751 409-208
- 0751 409-208
- E-Mail schreiben
- brueckner@weingarten.ihk.de