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16 Ergebnisse
Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes - ausschließlich für Teilnehmer mit Dolmetscher | 11.01.2024
Uhrzeit: | Dp 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
90,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 67,50 € erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 19.01.2024
Uhrzeit: | Fr 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
111,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 25.01.2024
Uhrzeit: | Do 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
90,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW | 26.01.2024 - 27.01.2024
Uhrzeit: | Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
316,00 €
(laut Gebührenliste)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 16.02.2024
Uhrzeit: | Fr 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
111,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 22.02.2024
Uhrzeit: | Do 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
90,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 15.03.2024
Uhrzeit: | Fr 9.00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
111,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 21.03.2024
Uhrzeit: | Do 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
90,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes - ausschließlich für Teilnehmer mit Dolmetscher | 11.04.2024
Uhrzeit: | Do 9:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
90,00 €
(laut Gebührenliste)
Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 67,50 € erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW | 12.04.2024 - 13.04.2024
Uhrzeit: | Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
316,00 €
(laut Gebührenliste)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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