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6 Ergebnisse
Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW | 18.10.2024 - 19.10.2024
Uhrzeit: | Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr |
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Wochentag: | - |
Gebühr: |
316,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 31.10.2024
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Do |
Gebühr: |
90,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
ausgebucht
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 08.11.2024
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 21.11.2024
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Do |
Gebühr: |
90,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung | 06.12.2024
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Fr |
Gebühr: |
111,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes | 12.12.2024
Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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Wochentag: | Do |
Gebühr: |
90,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif) Am Tag der Unterrichtung versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. |
Ansprechpartner*in: | |
Freie Plätze vorhanden
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