"Betriebliches Eingliederungsmanagement" - Arbeitsrechtliche Aspekte
Alte und neue Herausforderungen für den Arbeitgeber
Seminarziel
Ein gelungenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sichert im besten Fall zufriedene Fachkräfte und damit den unternehmerischen Erfolg. Der Umgang mit Krankheit und Einschränkungen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die arbeitsrechtlichen Anforderungen an ein solches Verfahren sind besonders hoch. Der gesetzlichen Regelung können die Voraussetzungen nicht ohne Weiteres entnommen werden. Das Bundesarbeitsgericht konkretisiert und verschärft die zu Anforderungen regelmäßig. Insbesondere mit Blick auf eine mögliche krankheitsbedingte Kündigung muss ein BEM ordnungsgemäß durchgeführt werden. Inhaltliche Fehler im Einladungsschreiben können nämlich bereits gravierende Folgen für den Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren haben. Zuletzt hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der erforderlichen Wiederholung dieses Verfahrens und den Anforderungen für die Beendigung des BEM´s befasst.
Inhalt
Der rechtliche Input gibt einen Überblick, wie eine betriebliche
Wiedereingliederung vorschriftsmäßig verläuft und welche Hürden zu
überwinden sind, insbesondere mit folgendem Inhalt:
• Rechtsgrundlage
• Abgrenzung zu anderen Verfahren
• Voraussetzungen
• Einladungsschreiben
• Beginn, Ablauf und Ende des Verfahrens
• Krankheitsbedingte Kündigung – Übersicht der Voraussetzungen
• Darlegungs- und Beweislastumkehr
• Mitbestimmung
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Unternehmensinhaber und mit dem Thema befasste Mitarbeiter.
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHKMercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Daten zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Preis
Kontakt
Matilde Haferkamp
- 0203 2821293
- 0203 2821293
- E-Mail schreiben
- haferkamp@niederrhein.ihk.de