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Veranstaltungsdetails
Kennziffer:
SG_SKN_25_01 (9744)
Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW
Veranstaltungsziel
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis).Inhalt
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wird ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Zweck der Unterrichtung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen zu vermitteln, damit in besonderem Maße die mit dem Betrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichte und die daraus verbundenen Gefahren vertraut werden.Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen NRW (SuSchVO).
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) und umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:
-
Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
-
Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
-
Jugendschutzrecht
-
Prävention und Spielerschutz
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Zielgruppe
Der Sachkundenachweis ist für Betreiber/innen und Leiter/innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch einen Abstand von 100 Meter einhalten sowie für Betreiber/innen und Leiter/innen von Verbundspielhallen verpflichtend.Gebühreninfo
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird eine Gebühr innach der Gebührenordnung erhoben.
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHKMercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Daten und Termine zur Veranstaltung
(Klicken Sie für weitere Informationen und zur Anmeldung auf einen Termin)
14.02.2025 - 15.02.2025
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHK
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr
Fr + Sa
Fr + Sa
Gebühr
316,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Freie Plätze vorhanden
04.07.2025 - 05.07.2025
Veranstaltungsort
Niederrheinische IHK
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg
Veranstaltungsdauer
Fr + Sa 9:00 - 17:00 Uhr
Fr + Sa
Fr + Sa
Gebühr
316,00 €
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
(gem. IHK-Gebührentarif)
Am ersten Tag des Sachkundenachweises versenden wir den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 316,00 EUR ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Ohne Abmeldung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben.
Freie Plätze vorhanden
Kontakt
Johanna Ruhnke
- 0203 2821-288
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- E-Mail schreiben
- ruhnke@niederrhein.ihk.de