Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seine Weiterentwicklung - was ist NEU?
Webinar der Reihe FACHKRÄFTE FÜR DIE REGION WESTBRANDENBURG
Inhalt
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit dem 1. März 2020 in Kraft ist, hat zum Ziel, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte zu erleichtern und ihre Integration zu fördern.
Die Fachkräfteeinwanderung soll auch im Jahr 2023 weiter liberalisiert werden, wobei auf nunmehr drei Säulen abgestellt wird: die Fachkräfte-Säule, die Erfahrungs-Säule und die Potenzial-Säule. Die Fachkräfte-Säule bleibt dabei das zentrale Element und ermöglicht diplomierten Fachkräften, jeder qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Erfahrungs-Säule schafft für die (noch) nicht formal in Deutschland als „Fachkräfte“ anerkannten, aber gleichwohl hinreichend erfahrenen Arbeitskräfte neue Zuzugsmöglichkeiten, u.a. auf Grundlage einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bei gleichzeitiger Beschäftigung, während die Potenzial-Säule Menschen anspricht, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und eine Chancenkarte zur Arbeitssuche auf der Basis ihres Fachkraftnachweises bzw. eines neu einzuführenden Punktesystems erhalten sollen. Eine vierte – weniger exponiert diskutierte – Säule betrifft die länderspezifischen Regelungen etwa für die sog. „best friends“ – Länder oder auch den Westbalkan.
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Kerstin Poloni
- 0331 2786-279
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